1 Zi.
30 qm
121 EUR
ansehen
Angebot ansehen


Mitglied werden


Wenn Sie Mitglied in unserer Genossenschaft werden möchten, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die nötigen Schritte einleiten können.

Hinweise zur Vergabe und Übergabe von Wohnungen


Unser Wohnungsbestand unterliegt dem Status von Sozialwohnungen, da die Modernisierungsmaßnahmen in den Jahren 1992/93 mit öffentlichen Mitteln zu 100% gefördert wurden sind. Daher ist zur Vergabe jeder Wohnung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz unbedingt erforderlich (Wohnberechtigungsschein).

Die Vergabe einer Wohnung setzt weiterhin die Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraus. Dabei entstehen zunächst folgende Kosten:

Beitrittsgebühr: 30 EUR
1 Geschäftsanteil: 155 EUR
einmalige Antennen-Anschlussgebühr 38,35 EUR

Je nach Größe der Wohnung sind zwischen 4 und 10 weitere Geschäftsanteile (GA) einzuzahlen:

1 Zimmer Einraumwohnung 4 GA    EUR 620
1,5 Zimmer Zweiraumwohnung 5 GA    EUR 775
2 Zimmer, Dachgeschoss Zweiraumwohnung 4 GA    EUR 620
2 Zimmer Zweiraumwohnung 6 GA    EUR 930
2,5 Zimmer Dreiraumwohnung 7 GA    EUR 1075
3 Zimmer Dreiraumwohnung 8 GA    EUR 1240
2 und 2 halbe Zimmer Vierraumwohnung 8 GA    EUR 1240
3,5 Zimmer Vierraumwohnung 9 GA    EUR 1395
4 Zimmer Vierraumwohnung 10 GA    EUR 1550

Eine Ratenzahlung ist dabei möglich. Bei Beendigung des Mietverhältnisses werden die Anteile nach § 7 der Satzung zurückgezahlt.

Mietzahlungen sind nur per Einzugsermächtigung bzw. Überweisung möglich. Die Miete ist jeweils zum 3. Werktag des Monats fällig.

Der Versammlungsraum kann von Mitgliedern der WG für pauschal EUR 26 genutzt werden, Nichtmitglieder zahlen EUR 52.

Die Wohnungen werden ohne Tapeten und textile Bodenbeläge übergeben (Fußbodenbelag ist vorhanden). Paneele oder andere Ausstattungen dürfen vom Vormieter übernomen werden, sie müssen jedoch genauso wie eigene Veränderungen bei Rückgabe der Wohnung an die Genossenschaft zurückgebaut werden.

Rückgabe von Wohnungen

Veränderungen innerhalb der Wohnung, welche die Wohnqualität für den Nutzer mindern, sind vom Verursacher zu beseitigen. Bauliche Veränderungen (Türen, Wanddurchbrüche, Wand- und Deckenverkleidungen), die ohne Zustimmung der Genossenschaft vorgenommen wurden, sind zurückzubauen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein bereits bekannter Nachmieter diese Veränderungen akzeptiert. Anstriche bzw. Tapeten sind von Wänden zu entfernen, ebenso Dübel, Nägel, Haken und sonstige Befestigungen. Entstandene Löcher sind zu verschließen.

Die Sanitärausstattungen wie Waschbecken, Badewanne, WC-Becken und Mischbatterien sind gründlich zu reinigen. Soweit bereitgestellt, sind Spüle und Elektroherd (einschl. Backröhre) ebenfalls gründlich zu säubern. Von den Rahmen der Fenster sind Halterungen und Klebenreste zu entfernen. Die Oberflächen der Heizkörper, bei zweireihigen auch innen, sind zu reinigen. Klebereste auf Fußbodenbelägen sind restlos zu enternen.

In der Wohnung entstandene Schäden sind vom Verursacher zu beseitigen.

Wohnungssuche


Anzahl der Zimmer:
Quadratmeter
von
bis
Kaltmiete:
Straße:

mit Balkon