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Mitglied werden |
Wenn Sie Mitglied in unserer Genossenschaft werden möchten, dann nehmen
Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit
wir gemeinsam die nötigen Schritte einleiten können.
Hinweise zur Vergabe und Übergabe von Wohnungen
Unser Wohnungsbestand unterliegt dem Status von Sozialwohnungen, da die
Modernisierungsmaßnahmen in den Jahren 1992/93 mit öffentlichen
Mitteln zu 100% gefördert wurden sind. Daher ist zur Vergabe jeder
Wohnung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5
Wohnungsbindungsgesetz unbedingt erforderlich (Wohnberechtigungsschein).
Die Vergabe einer Wohnung setzt weiterhin die Mitgliedschaft in der Genossenschaft
voraus. Dabei entstehen zunächst folgende Kosten:
| Beitrittsgebühr: |
30 EUR |
| 1 Geschäftsanteil: |
155 EUR |
| einmalige Antennen-Anschlussgebühr |
38,35 EUR |
Je nach Größe der Wohnung sind zwischen 4 und 10 weitere Geschäftsanteile
(GA) einzuzahlen:
| 1 Zimmer |
Einraumwohnung |
4 GA |
EUR 620 |
| 1,5 Zimmer |
Zweiraumwohnung |
5 GA |
EUR 775 |
| 2 Zimmer, Dachgeschoss |
Zweiraumwohnung |
4 GA |
EUR 620 |
| 2 Zimmer |
Zweiraumwohnung |
6 GA |
EUR 930 |
| 2,5 Zimmer |
Dreiraumwohnung |
7 GA |
EUR 1075 |
| 3 Zimmer |
Dreiraumwohnung |
8 GA |
EUR 1240 |
| 2 und 2 halbe Zimmer |
Vierraumwohnung |
8 GA |
EUR 1240 |
| 3,5 Zimmer |
Vierraumwohnung |
9 GA |
EUR 1395 |
| 4 Zimmer |
Vierraumwohnung |
10 GA |
EUR 1550 |
Eine Ratenzahlung ist dabei möglich. Bei Beendigung des Mietverhältnisses
werden die Anteile nach § 7 der Satzung zurückgezahlt.
Mietzahlungen sind nur per Einzugsermächtigung bzw. Überweisung
möglich. Die Miete ist jeweils zum 3. Werktag des Monats fällig.
Der Versammlungsraum kann von Mitgliedern der
WG für pauschal EUR 26 genutzt werden, Nichtmitglieder zahlen EUR
52.
Die Wohnungen werden ohne Tapeten und textile Bodenbeläge übergeben
(Fußbodenbelag ist vorhanden). Paneele oder andere Ausstattungen
dürfen vom Vormieter übernomen werden, sie müssen jedoch
genauso wie eigene Veränderungen bei Rückgabe der Wohnung an
die Genossenschaft zurückgebaut werden.
Rückgabe von Wohnungen
Veränderungen innerhalb der Wohnung, welche die Wohnqualität für
den Nutzer mindern, sind vom Verursacher zu beseitigen. Bauliche Veränderungen
(Türen, Wanddurchbrüche, Wand- und Deckenverkleidungen), die ohne
Zustimmung der Genossenschaft vorgenommen wurden, sind zurückzubauen.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein bereits bekannter Nachmieter
diese Veränderungen akzeptiert. Anstriche bzw. Tapeten sind von Wänden
zu entfernen, ebenso Dübel, Nägel, Haken und sonstige Befestigungen.
Entstandene Löcher sind zu verschließen.
Die Sanitärausstattungen wie Waschbecken, Badewanne, WC-Becken und
Mischbatterien sind gründlich zu reinigen. Soweit bereitgestellt, sind
Spüle und Elektroherd (einschl. Backröhre) ebenfalls gründlich
zu säubern. Von den Rahmen der Fenster sind Halterungen und Klebenreste
zu entfernen. Die Oberflächen der Heizkörper, bei zweireihigen
auch innen, sind zu reinigen. Klebereste auf Fußbodenbelägen
sind restlos zu enternen.
In der Wohnung entstandene Schäden sind vom Verursacher zu beseitigen.
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