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Hinweise zur Vergabe und Übergabe von Wohnungen
Unser Wohungsbestand unterliegt dem Status von Sozialwohnungen, da die Modernisierungsmaßnahmen
in den Jahren 1992/93 mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.
Daher ist zur Vergabe einer Wohnung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung
nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz unbedingt erforderlich (Wohnberechtigungsschein).
Die Vergabe einer Wohnung setzt weiterhin die Mitgliedschaft in der Genossenschaft
voraus. Dabein entstehen zunächst folgende Kosten:
| - Beitrittsgebühr: |
30 EUR
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| - 1 Geschäftsanteil: |
155 EUR |
Je nach Größe der Wohnung sind zwischen 4 und 10 weitere Geschäftsanteile
einzuzahlen. Eine Ratzahlung ist dabei möglich. Bei Beendigung des
Mietverhältnisses werden die Anteile nach § 7 der Satzung zurückgezahlt.
Mietzahlungen sind nur per Einzugsermächtigung bzw. Überweisung
möglich. Die Miete ist jeweils zum 3. Werktag des Monats fällig.
Die Wohnungen werden ohne Tapeten und textile Bodenbeläge übergeben
(Fußbodenbelag ist vorhanden). Paneele oder andere Ausstattungen dürfen
vom Vormieter übernomen werden, sie müssen jedoch genauso wie
eigene Veränderungen bei Rückgabe der Wohnung an die Genossenschaft
zurückgebaut werden.
Hinweise zur Rückgabe von Wohnungen
Veränderungen innerhalb der Wohnung, welche die Wohnqualität für
den Nutzer mindern, sind vom Verursacher zu beseitigen. Bauliche Veränderungen
(Türen, Wanddurchbrüche, Wand- und Deckenverkleidungen), die ohne
Zustimmung der Genossenschaft vorgenommen wurden, sind zurückzubauen.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein bereits bekannter Nachmieter
diese Veränderungen akzeptiert. Anstriche bzw. Tapeten sind von Wänden
zu entfernen, ebenso Dübel, Nägel, Haken und sonstige Befestigungen.
Entstandene Löcher sind zu verschließen.
Die Sanitärausstattungen wie Waschbecken, Badewanne, WC-Becken und
Mischbatterien sind gründlich zu reinigen. Soweit bereitgestellt,
sind Spüle und Elektroherd (einschl. Backröhre) ebenfalls gründlich
zu säubern. Von den Rahmen der Fenster sind Halterungen und Klebenreste
zu entfernen. Die Oberflächen der Heizkörper, bei zweireihigen
auch innen, sind zu reinigen. Klebereste auf Fußbodenbelägen
sind restlos zu enternen.
In der Wohnung entstandene Schäden sind vom Verursacher zu beseitigen.
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