2 Zi.
45 qm
177 EUR
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Impressum

 

Hinweise zur Vergabe und Übergabe von Wohnungen


Unser Wohungsbestand unterliegt dem Status von Sozialwohnungen, da die Modernisierungsmaßnahmen in den Jahren 1992/93 mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Daher ist zur Vergabe einer Wohnung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz unbedingt erforderlich (Wohnberechtigungsschein).

Die Vergabe einer Wohnung setzt weiterhin die Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraus. Dabein entstehen zunächst folgende Kosten:

- Beitrittsgebühr: 30 EUR
- 1 Geschäftsanteil: 155 EUR

Je nach Größe der Wohnung sind zwischen 4 und 10 weitere Geschäftsanteile einzuzahlen. Eine Ratzahlung ist dabei möglich. Bei Beendigung des Mietverhältnisses werden die Anteile nach § 7 der Satzung zurückgezahlt.

Mietzahlungen sind nur per Einzugsermächtigung bzw. Überweisung möglich. Die Miete ist jeweils zum 3. Werktag des Monats fällig.

Die Wohnungen werden ohne Tapeten und textile Bodenbeläge übergeben (Fußbodenbelag ist vorhanden). Paneele oder andere Ausstattungen dürfen vom Vormieter übernomen werden, sie müssen jedoch genauso wie eigene Veränderungen bei Rückgabe der Wohnung an die Genossenschaft zurückgebaut werden.

Hinweise zur Rückgabe von Wohnungen


Veränderungen innerhalb der Wohnung, welche die Wohnqualität für den Nutzer mindern, sind vom Verursacher zu beseitigen. Bauliche Veränderungen (Türen, Wanddurchbrüche, Wand- und Deckenverkleidungen), die ohne Zustimmung der Genossenschaft vorgenommen wurden, sind zurückzubauen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein bereits bekannter Nachmieter diese Veränderungen akzeptiert. Anstriche bzw. Tapeten sind von Wänden zu entfernen, ebenso Dübel, Nägel, Haken und sonstige Befestigungen. Entstandene Löcher sind zu verschließen.

Die Sanitärausstattungen wie Waschbecken, Badewanne, WC-Becken und Mischbatterien sind gründlich zu reinigen. Soweit bereitgestellt, sind Spüle und Elektroherd (einschl. Backröhre) ebenfalls gründlich zu säubern. Von den Rahmen der Fenster sind Halterungen und Klebenreste zu entfernen. Die Oberflächen der Heizkörper, bei zweireihigen auch innen, sind zu reinigen. Klebereste auf Fußbodenbelägen sind restlos zu enternen.

In der Wohnung entstandene Schäden sind vom Verursacher zu beseitigen.

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