Wohnungsgenossenschaft “Elstertal” e.G. Bad Liebenwerda

Mitglied in der WG “Elstertal” werden

Unser Wohnungsbestand unterliegt dem Status von Sozialwohnungen, da die Modernisierungsmaßnahmen in den Jahren 1992/93 mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Daher ist zur Vergabe einer Wohnung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz unbedingt erforderlich (Wohnberechtigungsschein).

Die Vergabe einer Wohnung setzt weiterhin die Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraus. Dabei entstehen zunächst folgende Kosten:

einmalige Beitrittsgebühr: EUR 30,00
1 Geschäftsanteil: EUR 155,00

Je nach Größe der Wohnung sind zwischen 4 und 10 weitere Geschäftsanteile (GA) einzuzahlen:

Zimmer Anteile Betrag
1 Zimmer 4 GA    EUR 620
1,5 Zimmer 5 GA    EUR 775
2 Zimmer, Dachgeschoss 4 GA    EUR 620
2 Zimmer 6 GA    EUR 930
2,5 Zimmer 7 GA    EUR 1085
3 Zimmer 8 GA    EUR 1240
2 und 2 halbe Zimmer 8 GA    EUR 1240
3,5 Zimmer 9 GA    EUR 1395
4 Zimmer 10 GA    EUR 1550

Bei Beendigung des Mietverhältnisses werden die Anteile nach § 7 der Satzung zurückgezahlt.

Mietzahlungen sind nur per Einzugsermächtigung bzw. Überweisung möglich. Die Miete ist jeweils zum 3. Werktag des Monats fällig.

Wenn Sie Mitglied in unserer Genossenschaft werden möchten, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die nötigen Schritte einleiten können.

Vergabe und Übergabe von Wohnungen

Die Wohnungen werden ohne Tapeten und textile Bodenbeläge übergeben (Fußbodenbelag ist vorhanden).

Paneele oder andere Ausstattungen dürfen vom Vormieter übernommen werden, sie müssen jedoch genauso wie eigene Veränderungen bei Rückgabe der Wohnung an die Genossenschaft zurückgebaut werden.

Wohnung in An den Siebenrücken Bad Liebenwerda

Rückgabe von Wohnungen

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter alle bis dahin je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen.
  • Veränderungen, die die Wohnqualität für den folgenden Nutzer in der Genossenschaftswohnung mindern, sind vom Verursacher zu beheben.
  • Wird die Wohnung an die WG zurückgegeben, sind individuelle Veränderungen (Türen, Wanddurchbrüche, Verkleidungen, Styroporplatten, u.a.) zurück zu bauen, es sei denn, der Nachmieter akzeptiert diese Veränderungen.
  • In der Wohnung entstandene Schäden sind vom Verursacher auf eigene Kosten zu beseitigen.